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Beitragsbemessung,Krankenversicherung

Unsere Mandantin X ist verheiratet. Ihr Ehemann ist Rentner und über die gesetzliche KV der Rentner versichert. X ist noch keine Rentnerin. Sie erzielt momentan jährliche Einkünfte von ca. 60.000 € aus Vermietung und Verpachtung sowie gewerbliche Einkünfte von max. 10.000 € aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage. Dementsprechend ist X momentan freiwillig gesetzlich versichert. Basis sind momentan ihre Gesamteinkünfte. Nun nimmt X eine Beschäftigung als ANin auf. Sie wird dabei ca. 1.800 € brutto monatlich erzielen. Ist es korrekt, dass sie damit zukünftig als hauptberufliche ANin gilt, mithin SV-Pflicht in allen Zweigen, sie aber keine darüber hinausgehenden Beiträge in die KV zu leisten hat? Anders: Werden ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermietung somit zukünftig nicht mehr in die Bemessungsgrundlage für die KV einbezogen?
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