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latente Steuern,Handelsrecht

Mandant bildet in einer kleinen GmbH einen Investitionsabzugsbetrag (150 T€). Sind hierfür in der Handelsbilanz zwingend latente Steuern auszuweisen, oder kann hier gem. der Befreiungsregel nach § 274a HGB darauf verzichtet werden? Was hat hier Vorrang, HGB mit der Sonderregelung oder die Auslegung des IDW, die zwingend den Ausweis der latenten Steuern vorsieht?
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