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Überbrückungshilfe III und III Plus,Tantiemen,Entnahmen

Für einen Mandanten haben wir Überbrückungshilfe III beantragt und die Förderung auch bewilligt bekommen. Wir beantragen nun ebenfalls Überbrückungshilfe III plus, da die Voraussetzungen gegeben sind. Nun hat der Mandant im Oktober eine Tantieme für 2020 an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlt. Nun wollte ich wissen, ob die Tantiemenzahlung den Anspruch auf Überbrückungshilfe in irgendeiner Art gefährdet bzw. sich eine Rückzahlungspflicht ergibt? Auch wollte ich generell für die Zukunft wissen, ob es ein Ausschüttungsverbot für Tantiemen im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe III bzw. III plus gibt?
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