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Baukostenzuschuss,Miete

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant, eine vermögensverwaltende GmbH, hat ein Gebäude für ca 13. Mio Euro errichtet. Mit dem Mieter wurde die Mieter auf einer Basis von 10 mio Euro errechnet. Der Mieter hat sich verpflichtet den Betrag, der 10 Mio Euro übersteigt, als "Baukostenzuschuss" zu bezahlen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren + 2 * 5 Jahre Option. Wir haben den Baukostenzuschuss von 3 Mio Euro von den Herstellungskosten abgezogen. ( ND 33 jahre) Die Betriebsprüfung möchte nun den Zuschuss auf die Grundmietzeit des Mietvertrages verteilen (20 Jahre). Sollte der Mietvertrag vorzeitig beendet werden, erfolgt keine Rückzahlung oder ähnliches. Wir sind für Argumente sehr dankbar; die Schlussbesprechung findet kommenden Montag statt ! Mit freundlichen Grüßen Bernd Hauser
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