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Einbringungsgeborene Anteile,Veräußerung

Der Vater (V) gründete am 14.01.2020 eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital. Am 24.03.2020 erhöhte er das Stammkapital um 100 €. Gleichzeitig brachte er sein Einzelunternehmen zu diesem Zeitpunkt als Sachagio in die Kapitalrücklage zu Buchwerten ein. Die Buchwerte betrugen 17.566,85 €. Im April 2020 verschenkte V seine Anteile an seine Söhne S1 und S2 je zur Hälfte. Nunmehr beabsichtigt S2, seinen Anteil an S1 zu einem Preis von 20.000 € zu verkaufen. Unseres Erachtens handelt es sich um einbringungsgeborene Anteile, der Gewinn im Jahr 2021 ist somit nach § 16 EStG und nicht nach § 17 EStG zu versteuern. Der Gewinn ermittelt sich u. E. wie folgt: Kaufpreis 20.000 € Abzgl. anteilige Anschaffungskosten Ursprgl. Gründung –12.500 € Kapitalerhöhung –100 € 50 % der Rücklageneinbringung –7.283,43 € Gewinn 116,57 € Ist die Ermittlung so korrekt?
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