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gewerblich entprägte Personengesellschaft,§ 6b EStG,gewerblicher Grundstückshandel

Es liegt eine gewerblich entprägte GmbH & Co. KG vor. Meines Erachtens muss für die Offenlegung eine Handelsbilanz erstellt werden, jedoch fürs Steuerrecht pro Haus nur eine Anlage V+V. 1. Kann bei einer Veräußerung eines Hauses eine §-6b-EStG Rücklage erfasst werden, so dass der Veräußerungsgewinn die Anschaffungskosten eines neu angeschafften Hauses mindert und somit keiner sofortigen Versteuerung unterliegt? 2. Wenn fünf Häuser gebaut werden und vier davon verkauft werden, hebt das die gewerbliche Entprägung auf, und hat man dann bei allen anderen Objekten einen gewerblichen Grundstückshandel? Besser dann nur zwei Objekte verkaufen?
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