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347 AO,Dienstaufsichtsbeschwerde,AEAO 233 a Nr. 70.1 ff

In meiner Anfrage geht es um die Änderung von Steuerbescheiden nach erfolgreichem Klageverfahren. Wir konnten unseren Mandanten erfolgreich vor dem FG und BFH vertreten. Nun setzt die Finanzverwaltung dieses Urteil nicht um, da wohl Abstimmungsprobleme mit der OFD bestehen. Daher wurden seit über 1 Jahr keine Teil-Abhilfebescheide erlassen. Bislang wurde es vermieden, dass ein Einspruch wegen Nichttätigkeit erhoben wird. Es erfolgten nur Anträge auf Änderung, die bisher unbeantwortet blieben. Allein ein Telefonat mit der Rechtsbehelfsstelle führte zu den Informationen. Fraglich ist nun, wie am besten mit einem solchen Fall umgegangen wird. Anzumerken ist, dass sich aus der Umsetzung der Bescheide dennoch Nachzahlungen für den Mandanten ergeben. Wir selbst sehen natürlich das Zinsrisiko, wobei der Mandant auch keine Vorabzahlungen leisten möchte. Fraglich wäre auch, ob wir weiterhin warten sollten und hoffen auf eine Verjährung. Wie sehen Sie diesen Vorgang?
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