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Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung,Beitragsberechnung,§ 240 SGB V

Mandant war vom März bis August 2020 freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung (Barmer). Vom 01.01. bis 28.02. bzw. 01.09. - 31.12.20 hat er diese Tätigkeit im Nebenerwerb und untergeordneter zeitlichen Beanspruch im Vergleich zu der Haupttäigkeit weiterhin ausgeführt. Nun geht es um die Beitragsabrechnung für das Jahr 2020. Die Barmer nimmt nun den kompletten Gewinn des Jahres in Höhe EUR 10.430,00 als Bemessungsgrundlage : 6 = monatliche UER 1.738,33 zu Grunde. Richtig wäre es aber nach unserer Einschätzung den Gewinn auf 12 Monate umzurechnen da in dieser Zeit auch der Gewinn angefallen ist also nur zu Hälfte = monatlich EUR 869,17. Der KK ist es aber egal in welchem Zeitraum der Gewinn angefallen ist und will diesen wie erwähnt vollständig für den kurzen Zeitraum von 6 Monaten und gibt einfach die Rückmeldung das das so sei. Welche Berechnungsmethode ist hier dir richtige ? Mit freundlichen Grüßen Markus Nebel
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