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GmbH & Co. KG,Ausweis

Meine Mandantin ist eine Einmann-GmbH & Co. KG. Die Komplementär-GmbH ist nicht am Vermögen der KG beteiligt. Sie erhält eine Haftungsvergütung und einen Aufwendungsersatz, die auch dann gezahlt werden, wenn ein Verlust erwirtschaftet wird. Hierbei handelt es sich um eine Sondervergütung, die in der KG als Aufwand und in der GmbH als Umsatzerlös gebucht wird, es handelt sich nicht um einen Gewinnvorab. Die Verzinsung des Verrechnungskontos (Kapitalkonto II) ist nach den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag mit 7 % zu verzinsen und die Zinsen sind als Gewinnvorab zu behandeln. Auf der Handelsbilanz-Aktivseite ist keine KG-Beteiligung zu aktivieren, da die Kpl.-GmbH nicht am Vermögen der KG beteiligt ist. Wie sind die Zinserträge aus dem Kapitalkonto II zu verbuchen? Als Zinserträge oder als Erträge aus Beteiligungen (Gewinnanteile Mitunternehmerschaften)? Sind die Zinserträge sowie die Sondervergütungen in der Körperschaftsteuererklärung unter den Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften zu erfassen?
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