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Grundsteuer,überlagernder Bodenrichtwert,Garagen

Sachverhalt: Auf einem Grundstück in Berlin steht ein Mehrfamilienhaus mit 22 Eigentumswohnungen (Neubau 2007) sowie ein Garagenkomplex mit 10 Garagen (Altbau ca. 1960). Grundstücksgröße 2.391 qm, Geschossfläche des Wohnhauses 2.990 qm, Grundfläche der Garagen 228 qm Die Bodenrichtwertabfrage weist zwei Bodenrichtwerte aus: 2.800,- € bei einer gebietstypischen GFZ von 2,0 und 550,- € bei einer gebietstypischen GFZ von 0,4. Mandant M hat für seine Eigentumswohnung und für seine Garage jeweils eine Grundsteuererklärung abgegeben (es soll unterstellt werden, dass dies so richtig ist und die Garage nicht in der Grundsteuererklärung der Eigentumswohnung zu erfassen ist). Für die Eigentumswohnung kommt unstreitig der Bodenrichtwert von 2.800,- € zur Anwendung. Für die Garage wurde in der Grundsteuererklärung der niedrigere Bodenrichtwert von 550,- € angesetzt. Frage: Ist auch für die Garage der höhere Bodenrichtwert von 2.800,- € anzusetzen? Ist bei der Auswahl des zutreffenden Bodenrichtwertes für die Grundsteuererklärung der Garage die Bebauung des Grundstücks mit dem o.g. Wohnhaus zu berücksichtigen? Wäre die Lösung anders, wenn das Grundstück geteilt wäre und für die Garagen ein separates Grundbuchblatt mit ca. 800 qm Grundstücksgröße vorliegen würde?
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