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Grundsteuer,Baden-Würtemberg

Mein Mandant hat eine aktive Landwirtschaft. Das Grundstück liegt in Baden-Württemberg. Die Flurstücknummer 117 ist sowohl beim Aktenzeichen für das Grundvermögen als auch beim Aktenzeichen für die Landwirtschaft aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass die Fläche, auf der das private Wohnhaus mit Garten steht, dem Grundvermögen zuzuordnen ist. Nun stellt sich aber für mich die Frage, welche Flächen bei der Landwirtschaft der Hofstelle zuzurechnen sind. Ist das die gesamte Hoffläche inkl. der Wirtschaftsgebäude? Bei meinem Mandanten ist zusätzlich folgende Problematik. Das Gebäude ist teilweise landwirtschaftlich und teilweise privat genutzt. Im Erdgeschoss befindet sich die Maschinenhalle, im 1. OG die private Wohnung und das Büro und im Dachgeschoss noch eine Werkstatt. Wie ist die Aufteilung vorzunehmen?
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