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§ 264a HGB,Offenlegung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine GmbH&Co. KG , welche in dem Jahr 2022 wie auch im Jahr 2021 2 der 3 Schwellenwerte lt. HGB (klein) gerissen hat. Somit ist die GmbH&Co. KG als mittegross im Jahr 2022 einzustufen. Somit muss die GmbH&Co.KG von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden im Jahr 2022 und eine GuV , Lagebericht im Bundesanzeiger offenlgen. Beides wollen wir verhindern und haben folgendes vor: wir wollen den Kommunisten und GF in die Kompl. GmbH (Hartungs GmbH) als Vollhafter einsetzen . Somit fällt m.E sowohl die Offenlegungspflicht weg als auch die Prüfungspflicht sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft. Haben wir das richtig so verstanden und funktioniert unsere Gestaltung ?
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