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Sonstige,Freihafen,Gewerbesteuer

  Der Mandant zieht in einen Standort, der sich definitiv im Freihafen befindet, um. Es geht um die Überprüfung der eventuellen Änderung der steuerlichen Behandlung, besonders der umsatzsteuerlichen Behandlung des neuen Standortes im Freihafen. Es handelt sich dabei um keine eingetragene Betriebsstäte. Der (Haupt)Sitz der gesamten Werft ist und bleibt da, wo er derzeit ist – kein Freihafen! Wird sich etwas durch den Umzug im steuerlichen (insbesondere im umsatzsteuerlichen) Sinne ändern? Auf der Ebene der Rechnungslegung der Lieferanten als auch auf der Ebene der Kunden wird sich nichts ändern. – Gibt es eine sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, durch die der neue Standort mit Sitz im FREIHAFEN empfehlenswert wäre? – Gibt es dadurch eine Auswirkung auf die Gewerbesteuer? – Muss man noch was beachten?
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