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Sonstige,Spendenbescheinigung,Gutschein

Unser Mandant – ein gemeinnütziger Sportverein – hat eine sportliche Veranstaltung (Crosslauf) für die Allgemeinheit organisiert und durchgeführt. Es waren keine Profisportler anwesend. Die Preise für die Erstplatzierten wurden jeweils von Unternehmen zur Verfügung gestellt. Darunter war ein Gastwirt, der Gutscheine für sein Restaurant zur Verfügung gestellt hat. Dieser Gastwirt fordert nunmehr eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) für die übergebenen Gutscheine. Darf der Verein dafür eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) ausstellen, oder handelt es sich hierbei um Werbegutscheine bzw. kann hier eine differenzierte Auslegung je nach Vorstellung des Gastwirts erfolgen?
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