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Rückdeckungsversicherung,Bilanzierung Rückkaufswerte und Zinsanteil

Zur Finanzierung der Pensionsrückstellungen hat die GmbH Rückdeckungsversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Die Werte der Rückdeckungsversicherungen (alle mit Verpfändung) betragen lt. Gutachten der Versicherungsgesellschaft 1. für die beiden Gesellschafter a) zum 31.12.2020 454.431,23 € einschl. Überschussbeteiligung von 33.761,43 €, b) zum 31.12.2021 533.270,72 € einschl. Überschussbeteiligung von 52.730,03 €, c) Veränderungsbetrag (positiv) 78.839,49 €, 2. für den Nicht-Gesellschafter (Verkauf seiner Anteile vor rd. acht Jahren; seitdem ohne Geschäftsführungs- u. Anstellungsverhältnis in der GmbH) a) zum 31.12.2020 49.669,45 € einschl. Überschussbeteiligung von 10.545,47 €, b) zum 31.12.2021 0,00 € einschl. Überschussbeteiligung von 0,00 €. Diese Rückdeckungsversicherung wurde im Jahr 2021 gekündigt, erlosch am 01.12.2021 und wurde am 14.12.2021 in Höhe von 52.546,25 € (Rückkaufwert ohne Überschussanteile = 39.123,98 € + Überschussanteile = 10.833,15 € + Bewertungsreserven = 2.589,12 €) dem laufenden Konto 1200 der GmbH bei der Sparkasse gutgeschrieben. Von dort aus wurde dieser Betrag am 27.12.2021 auf ein extra von der GmbH eingerichtetes Geldmarktkonto 1201 der Sparkasse umgebucht. c) Veränderungsbetrag (negativ) –49.669,45 €. Anpassungsbetrag insgesamt 29.170,04 € (78.839,49 € – 49.669,45 €) Der im Anpassungsbetrag von 29.170,04 € enthaltene Zinsanteil wurde aus dem versicherungsmathematischen Gutachten zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen auf den Bilanzstichtag 31.12.2021 entnommen und nur in der Handelsbilanz mit 4.247,00 € angesetzt. Denn dort ist ausgewiesen unter der Rubrik „Bewertungsergebnisse für die Handelsbilanz zum 31.12.2021“ ein „Zinsertrag aus dem Deckungsvermögen“ in Höhe von 4.247,00 €. Der Anpassungsbetrag von 29.170,04 € wurde gebucht: a) handelsrechtlich: Kto. 1357 (Vermögensgegenstände zur Saldierung mit Pensionsrückstellungen) 29.170,04 € an Kto. 4370 (Nettoprämien für Rückdeckung) mit 24.923,04 € und an Kto. 2687 (Erträge aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB) mit 4.247,00 € und b) steuerrechtlich: Kto. 1355 (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen) an Kto. 4370 (Nettoprämien für Rückdeckung) mit 29.170,04 €. Die als Aufwand gebuchten „Nettoprämien für Rückdeckung“ in der jeweiligen Höhe von 67.273,68 € wurden dadurch handelsrechtlich um 24.923,04 € auf 42.350,64 € und steuerrechtlich um 29.170,04 € auf 38.103,64 € gemindert. Der o.g. Rückkaufwert von 52.546,25 € wurde zusätzlich wie folgt gebucht: a) Kto. 1200 (Spark.) an Kto. 1357 (handelsrechtlich) bzw. an Kto. 1355 (steuerrechtlich) mit 52.546,25 € b) Kto. 1357/1355 an jeweils Kto. 2687 mit 2.876,80 € (52.546,25 € Rückkaufwert – 49.669,45 € Buchwert Rückdeckungsversicherung) Durch diese Buchung, die m.E. als Buchwertabgang gemacht werden muss, beläuft sich der buchmäßige Aktivwert in der Schlussbilanz auf 483.601,27 €  und weicht um genau diesen Betrag von 49.669,45 € gegenüber dem von der Versicherung mitgeteilten Aktivwert zum 31.12.2021 in Höhe von 533.270,72 € (s.o.) nach unten ab. Was läuft da buchungstechnisch bzw. mit den Wertansätzen schief? Bitte teilen Sie mir mit, wie die Verbuchung des Vorgangs bzw. die Wertansätze zu erfolgen haben, so dass der Aktivwert in der Bilanz mit dem Aktivwert lt. Gutachten der Versicherung zum 31.12.2021 übereinstimmt.
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