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Einzelunternehmen,Mehrheit von Betrieben

Der Steuerpflichtigen erzielt als Einzelunternehmer Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Daneben erzielt er Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dieser stellt Strom her durch den Einsatz einer Biogasanlage und PV-Anlagen. Das Finanzamt fordert den Steuerpflichtigen nun auf zwei getrennte Gewinnermittlungen abzugeben. Unter welchen Voraussetzungen kann das FA zwei getrennte Gewinnermittlungen dieses einheitlichen Betriebes verlangen?
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