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Krankenversicherung,Beitragsbemessungsgrenze

Unser Mandant (54 Jahre) ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Geplant ist die zusätzliche „Teilzeitbeschäftigung“ bei einem weiteren Arbeitgeber (Aktiengesellschaft) als Finanzvorstand mit zwei Tagen wöchentlich (16 Sunden) für ein Monatsgehalt i.H.v. 6.000 € (Jahresgehalt 72.000 €) – somit unter der Beitragsbemessungsgrenze der KV. An diesem Arbeitgeber besteht keine Beteiligung. Somit wäre diese „neue“ zusätzliche Beschäftigung u.E. sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen der SV. Wie verhält es sich jetzt mit der Krankenversicherung? Aktuell ist unser Mandant privat krankenversichert. Da die Beitragsbemessungsgrenze mit der neuen Beschäftigung unterschritten wird, müsste unser Mandant auch in der KV gesetzlich beitragspflichtig werden (die Stundenanzahl ist dabei unbeachtlich); die Einkünfte als Gesellschafter-Gf. müssten der KV für die Beitragsbemessung gemeldet werden. Die Möglichkeit der privaten KV besteht nicht mehr. Teilen Sie unsere Auffassung? Varianten: a) Wenn unser Mandant die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hätte (monatlich mehr als 7.300 €), käme keine KV-Pflicht mehr in Betracht? Es bliebe bei der privaten Krankenversicherung? b) Wenn unser Mandant das 55 Lj. vollendet hätte, käme keine KV-Pflicht mehr in Betracht? Es bliebe bei der privaten Krankenversicherung?
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