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Sonstige,Steuerberatervertrag,Honoraransprüche

A ist bei einer Steuerberatungsgesellschaft als Geschäftsführer angestellt. Er eröffnet eine eigene Gesellschaft und wirbt nach und nach Mandate dahin ab. Seine Mitarbeiter überführt er ebenfalls auf die neue Gesellschaft. Während der Zeit, in der die Mitarbeiter noch bei der Steuerberatungsgesellschaft angestellt sind, erbringen sie Dienstleistungen für bestehende Mandate. Die Abrechnungen nimmt der Geschäftsführer aber durch seine neue Gesellschaft vor. Frage: Wem steht das Honorar aus den geleisteten Arbeiten zu?
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