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Grundsteuer,Wirtschaftliche Einheit

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Beurteilung des folgendes Sachverhaltes: Meine Mandantin (GbR) ist Eigentümerin eines Flurstücks. Ein kleiner Teil dieses Flurstück wird als Zufahrt zu einem Garagenhof genutzt. Der überwiegende Teil des Flurstücks ist in Parzellen aufgeteilt, diese werden von den Pächtern als Gärten genutzt. Die Pächter haben Gartenlauben/-häuser aufgestellt, diese werden von Pächter zu Pächter weitergegeben. Die Verpächter haben mit den Aufbauten soweit nichts zu tun, sie bekommen auch keine Miete/Pacht dafür. Die Gartenanlage ist kein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, sie wird durch die Kommune lediglich geduldet. Ausgehend von den Dachflächen haben die Häuser Bruttogrundflächen von 15m² bis zu 80m². Laut Einheitswertbescheid handelt es sich um Stückländerei, die Nutzung lt. Grundsteuerportal der Finanzverwaltung NRW sind Ackerflächen, das vergebene Aktenzeichen weist auch auf Land- und Forstwirtschaft hin. S gibt Punkte, die für ein sonstiges bebautes Grundstück sprechen (z.B. Gartenland zu Erholungszwecken mit Bebauung, die nicht der ganzjährigen Wohnnutzung dient. Allerdings befinden sich die Hütten nicht im Eigentum der GbR), aber auch die für Kleingartenland sprechen (allerdings handelt es sich nur um geduldete Gärten). Welche Art der wirtschaftlichen Einheit ist zutreffend? Vielen Dank & viele Grüße
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