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Sonstige,Lohnsteuer,Betriebsstätte

Hintergrund: Unserer Mandant hat seinen Sitz in Großbritannien und beschäftigt bisher fünf Arbeitnehmer in Deutschland. Der Arbeitgeber hat in Deutschland keine Betriebsstätte. Der Arbeitslohn der Arbeitnehmer wird von daher keinem Lohnsteuerabzug unterworfen (lediglich Sozialversicherungsbeiträge werden abgeführt). Sachverhalt: Der Mandant möchte nun weitere Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Gibt es hierbei steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich Besonderheiten zu beachten, die beim Überschreiten der Arbeitnehmerzahl von fünf Arbeitnehmern eintreten? Ist es notwendig, dass der Mandant eine inländische Betriebsstätte eröffnet, wenn er mehr als fünf Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen will?
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