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Grundsteuer,Bewertung Land- und Forstwirtschaft,Betriebsaufgabe

Ich habe einen Mandanten in Baden-Württemberg, welcher einen landwirtschaftlichen Betrieb hatte. Hierzu gehörten diverse Ackerflächen, welche verpachtet wurden, und ein Hofgrundstück mit Scheune und Wohnhaus. Er hatte zum 31.12.2021 die Betriebsaufgabe erklärt. Kann er ggf. noch im Rahmen der Feststellungserklärung für die Grundsteuer die Vergünstigungen in Anspruch nehmen? Oder wird alles wie „normaler“ Grundbesitz (bebaut/unbebaut) behandelt? Das Finanzamt hatte die ganzen Grundstücke in der Aufforderung noch dem landwirtschaftlichem Vermögen zugeordnet, vermutlich aber noch deshalb, weil die Betriebsaufgabe noch nicht veranlagt wurde.
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