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Grundsteuer,Nutzungsänderung,Fläche

Im Rahmen der Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022 für ein Wohnhaus (ehemaliger Resthof) haben wir Dielen nicht erklärt, da diese früher als landwirtschaftliche Fläche (Viehhaltung) genutzt wurden und heute nicht mehr genutzt werden. Wir haben dies explizit in den ergänzenden Angaben zur Grundsteuererklärung offengelegt. Im Rahmen des Steuerbescheides wurde die Fläche anteilig zur Wohnfläche hinzuaddiert. Wie ist die Behandlung von ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Flächen korrekt in der neuen Grundsteuer zu berücksichtigen? Wenn diese Flächen als Wohn- oder Nutzfläche anzusetzen sind, ergeben sich hohe steuerliche Werte. Gibt es hierzu bereits anhängige Rechtsverfahren? Kann durch ein Gutachten ein niedrigerer Wert berücksichtigt werden?
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