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GS-GF,Sozialversicherung

Unsere Mandantin ist beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerin (100 %) einer GmbH und erhält ein monatliches Gehalt zur Deckung der Lebenskosten. Sie ist freiwillig krankenversichert. Fragestellung: Fließt eine offene Gewinnausschüttung in die Bemessungsgrundlage des beitragspflichtigen Einkommens der freiwilligen Krankenversicherung ein? Bitte Fundstellen und Paragraphen angeben!
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