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Tz. 1.1. FAQ,Tz.. 2.4. FAQ,Betroffenheit im Sinne der Novemberhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren, wir hätten eine Frage zu einer Rückfrage der Bewilligungsstelle zur Betroffenheit bei der November- und Dezemberhilfe. Unsere Mandantin betreibt die Technik für Veranstaltungen (Veranstaltungstechnik) in Konferenzhotels. Der Umsatz der Mandantin besteht zu 70,83 % in Aufträgen von Hotels, von denen sie direkt beauftragt wird. Des Weiteren werden 23,84 % des Umsatzes von Agenturen oder anderen Veranstaltern erzielt, von denen sie gebucht werden. Diese buchen das Hotel für eine Veranstaltung und gleichzeitig unsere Mandantin, die dann in dem Hotel die Technik für die Veranstaltung stellt und bedient. Im ursprünglichen Antrag sind wir davon ausgegangen, dass wegen der o. g. Konstellation eine Antragsberechtigung der November- und Dezemberhilfe vorliegt. Nun teilte uns die Bewilligungsstelle folgendes mit: „Bei den Umsätzen mit indirekt über Dritte betroffenen Unternehmen handelt es sich laut Aufstellung um Umsätze mit Veranstaltern und nicht um Umsätze mit Hotels. Veranstalter gelten laut 1.2 der FAQ nur dann als direkt betroffen, wenn diese ihre Einnahmen im Jahr 2019 ausschließlich aus Veranstaltungen erzielt haben, die per Verordnung untersagt waren. Dies bitte ich nachzuweisen.“ Die Hotels gelten als direkt betroffen und die Agentur, die die Hotels für die Veranstaltung buchen, als indirekt Betroffene. Wir sind davon ausgegangen, dass unsere Mandantin dadurch als „indirekte über Dritte“ nach FAQ 1.4 betroffen ist. Nun ergeben sich folgende Fragen: Gilt unsere Mandantin, wenn sie direkt vom Veranstalter, z. B. einer Versicherungsagentur gebucht wird, die auch das Hotel für die Veranstaltung gebucht hat, als indirekt betroffen? Oder ist dieser Umsatz rauszunehmen, weil die Versicherungsagentur als Veranstalter (direkt Betroffene) nicht ausschließlich Veranstaltungen durchführt? Ändert sich das, wenn der Veranstalter eine Agentur ist, die nur Veranstaltungen durchführt? Oder ein gleichartiges Beispiel: Wenn Sie als Anbieter von Seminaren in einem Konferenzhotel 2019 einen Raum für ein Steuerseminar angemietet und direkt bei unserer Mandantin eine Beschallungsanlage bestellt und bezahlt hätten, die sie Ihnen hierfür aufbaut – gilt unsere Mandantin dann mit diesem Umsatz und wenn ja in welcher Form und warum als betroffen? Wir benötigen also eine Einordnung, zu welchem u. g. Punkt der Umsatz unserer Mandantin gehören würde und die Begründung dazu . Wer konnte die November- und Dezemberhilfe beantragen? • Direkt betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren zeitweise Schließung aufgrund der Corona-Maßnahmen im November 2020 angeordnet wurde. Veranstaltungsstätten wurden als direkt betroffene Unternehmen angesehen. • Indirekt betroffene Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit Unternehmen erzielen, die direkt von Schließungen betroffen waren. • Indirekt über Dritte betroffene Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielten. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Beste Grüße A. Zaim
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