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Sonstige,Offenlegung,Liquidation

Eine GmbH beschließt im Jahr 01 den Beginn der Liquidation. Es wird eine Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft und eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt. Im Jahr 03 beschließt die Gesellschaft die Fortführung des Unternehmens. Das wird notariell beurkundet und an das HR gemeldet. Frage: Besteht für das Jahr 02 die Pflicht, zwei Wirtschaftsjahre zu bilden mit der Folge, zwei Veröffentlichungen im Bundes- bzw. Unternehmensregister vorzunehmen?
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