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Kapitalkonto,Handelsrecht,Steuerrecht

Ich habe zz. einen komplizierten Fall, wo ich im Augenblick nicht groß weiter weiß. Ich habe im Kalenderjahr 2022 einen Fall von einem Kollegen übernommen, wo mir jetzt bei der Erstellung 2021 große Bedenken kommen. Es geht um die Bilanz 2020 einer GmbH & Co. KG und um das Ausscheiden eines Kommanditisten. In der Bilanz 2020 sind Forderungen gegen einen Kommanditisten gebucht in Höhe von ca. 200.000 €. Auf diesem Konto sind in den Jahren 2015–2020 folgende Beträge gebucht: Entnahmen, Darlehen, Gewinn- und Verlustanteile sowie Verrechnungen. Der Gesellschaftsvertrag sagt: Für die Kommanditisten sind folgende Konten zu führen: a) Festkapital b) Darlehenskonto (hier sollen Gewinne, Entnahmen erfasst werden) c) Verlustvortragskonto So ist aber nicht gebucht worden. Zusätzliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Wie ist hier die handelsrechtliche/steuerliche Beurteilung? Steuerlich ist wohl das Konto als Kapitalkonto zu sehen, da hier auch Verluste gebucht wurden. Das ist auch in den bisherigen Veranlagungen vom FA so gesehen worden. Doch was ist nach HR? Forderungskonto oder auch Kapitalkonto? Aber damit nicht genug. Der Kommanditist ist zum 31.12.2020 ohne Abfindung/Verrechnung aus der Gesellschaft ausgeschieden. Was bedeutet das für den verbleibenden Kommanditisten? Anschaffungskosten für den Erwerb des KG-Anteils? Ergänzungsbilanz? Oder nur einfach eine Übernahme des Forderungskontos des Ausscheidenden? Zu erwähnen ist noch, dass stille Reserven nicht vorhanden sind.
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