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GrdSt: Bewertungsverfahren,Wirtschaftliche Einheit,Nutzungsverhältnisse,§ 244 BewG

1. Grundstück mit Zweifamilienhaus: Alt: ehemals gesamtes Grundstück ca. 1320 qm. Vor vielen Jahren wurde das Grundstück geteilt in ein Grundstück mit Zweifamilienhaus und in ein unbebautes Grundstück mit ca. 500 qm. Es wurde für das unbebaute Grundstück ein neues Grundbuchblatt angelegt. Dadurch wird beim Finanzamt jedes Grundstück unter einer separaten Steuernummer geführt. Neu: Es wurde jetzt zur Feststellung des Grundstückswerts eine Erklärung zusammen mit beiden Objekten eingereicht, da nach Anlage 36 BewG die Berechnung mit 1300 qm günstiger ist als getrennt erfasst. Das gesamte Grundstück wird einheitlich genutzt auch wie vor der Teilung. Dem Eigentümer gehören seit Jahren beide Objekte. Das Finanzamt hat für jedes Objekt jeweils einen Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 erstellt mit der Begründung „für das unbebaute Grundstück besteht eine separate Steuernummer" wo es veranlagt wird. Durch die zwei neuen Veranlagungen ist der gesamte Grundsteuerwert um ca. 244. 000 höher ausfallen. Das bedeutet auch, wenn die Werte der Grundstücke ins Verhältnis gesetzt werden, beträgt der Wert des unbebauten Grundstückes ca. 73 % von dem Wertansatz des Grundstücks mit dem Zweifamilienhaus. M. E kann eine Feststellung, eine Steuernummer, für das gesamte Grundstück als eine wirtschaftliche Einheit erfasst werden. Die Zurechnung des Grundsteuerwerts richtet sich an einen Eigentümer. Wie sehen Sie den Fall? 2. Freiberufler: Betriebsräume im Eigentum in einem Mehrfamilienhaus (kein Eigentum). Die Eigentumswohnung wird zu 100% betrieblich genutzt. Das Objekt wurde in der Erklärung mit dem Sachwertverfahren erfasst. Das Finanzamt hat den Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 mit dem Ertragswertverfahren erstellt, mit der Begründung „das Objekt ist im Grundbuch als Wohneigentum" aufgeführt. Die Genehmigung zur Führung eines freiberuflichen Betriebes in diesen Räumen besteht seit Jahrzenten. M.E. Sachwertverfahren oder? Allgemein: Ist Ihnen schon bekannt, ob Klagen zur Grundsteuer nach Bundesmodell und Flächen-Lage-Modell anhängig sind?
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