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Bilanz,Forderung,Realisationsprinzip

Unsere Mandantin ist im Rohstoffhandel unterwegs. Uns ist nun Folgendes aufgefallen. Im Jahr 2021 hat unsere Mandantin im Dezember diverse Rechnungen geschrieben an Kunden (circa 2 Mio. €). Auf der Rechnung selbst steht kein abweichender Leistungszeitraum. Teilweise waren die Rohstoffe auf Lager, überwiegend wurden diese jedoch für die Verkäufe bestellt. Alle Lieferungen erfolgten dann erst im Januar und Februar 2022. Wie ist der Vorgang bilanziell zu erfassen: Unsere Mandantin bucht ertragswirksam die Forderungen ein und weist einen Gewinn von + 2 Mio. € aus? Sofern Ware für die Lieferung durch unsere Mandantin bestellt worden ist, erhöht sich der Warenbestand erst mit Übergang der Verfügungsmacht. Nun stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit dem Ertrag um, welcher zwar in Rechnung geschrieben worden ist, die Ware jedoch weder vorlag noch geliefert worden ist? Sind die Forderungen dennoch ertragswirksam zu berücksichtigen oder müssen wir bilanziell und steuerlich weitere Themen beachten?
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