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Typisch Stille Gesellschaft,Arbeitnehmer,Angemessenheit,§ 19 EStG

Sacherverhalt: A erwirbt eine Metzgerei. Die Ehefrau B des bisherigen Eigentümers (weder verwandt noch verschwägert mit A) arbeitet in der Metzgerei (der Lohn ist angemessen). Zusätzlich wird sie noch typisch stille Beteiligte (kein Verlustrisiko) an der Metzgerei. Die stille Beteiligung beträgt € 100.000. Diese soll nun eine Grundverszinsung von 3,5% erhalten. Zusätzlich soll eine Gewinnbeteiliung in Höhe von max. € 25.000 erfolgen. Hinweis der Gewinn der Metzgerei beträgt vor Abschreibung und Gewerbesteuer ca. € 180.000. Gibt es hier Probleme a) hinsichtlich der Angemessenheit der Gewinnbeteiligung und b) hinsichtlich der Sozialversicherung (verdeckter Lohn als Angestellte)?
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