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Berufsrecht,Beteiligung,Steuerfachangestellte

Ich habe heute eine wahrscheinlich etwas ungewöhnliche Anfrage – da bin ich mir auch nicht sicher, ob ich den richtigen Fragenadressat habe. In der letzten Zeit haben sich ja die Möglichkeiten des Zusamenschlusses/der Beteiligungen auch bei den Steuerberatern geändert, gelockert, wie schon seit längerem bei den Anwälten (Berufsausübungsgemeinschaften u.Ä.). Es stellt sich jetzt bei mir ganz persönlich in meiner Kanzlei die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, eine Mitarbeiterin, die „nur“ Steuerfachangestellte ist, an dieser Praxis in irgendeiner Form zu beteiligen. Sie ist fachlich absolut auf der Höhe, plant und organisiert neben der „produktiven“ Tätigkeit auch den Ablauf des Büros, die EDV etc., bildet die Azubis aus und ist die Zuverlässigkeit in Person. Das einzige Manko: Sie hat nicht studiert, ist jetzt zwar rein rechtlich in der Lage, sich zur Beraterprüfung anzumelden, aber in der Realität scheitert dies natürlich an den fehlenden zeitlichen Ressourcen und auch an dem Zeitablauf, da sie schon mehr als 20 Jahre aus dem „Lernprozess“ von Schule und Ähnlichem heraus ist. Um ihr hier auch die entsprechende Wertschätzung zu zeigen, habe ich mir überlegt, nach einer Möglichkeit für eine Beteiligung an der Kanzlei zu suchen. Falls Sie selbst hier nicht die richtigen Adressaten für die Frage sind, wäre ich Ihnen dankbar für einen Tipp, wohin ich mich wenden könnte.
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