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Studierender,Familienvrsicherung,§ 10 SGG V

Guten Tag, Sachverhalt: M, V, T und S sind natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. M und V sind zusammen mit ihren Kindern T und S seit dem Jahr 2021 als Kommanditisten an der E-GmbH & Co. KG zu je 25 % beteiligt. M, V und T sind bereits seit dem Jahr 2021 in der E-GmbH & Co. KG tätig. S studiert bis August 2023 Vollzeit und wird danach ebenfalls in der E-GmbH & Co. KG tätig. Variante 1: Die Gewinnverteilung erfolgt prozentual nach den Gesellschaftsanteilen (je 25 %). Variante 2: Die Gewinnverteilung erfolgt abweichend von den Gesellschaftsanteilen nur an die in der Gesellschaft tätigen Gesellschafter M, V und T zu je 1/3. Fragen: - Welche Voraussetzungen müssen für die Krankenversicherung über die Familienversicherung erfüllt sein? - welche Möglichkeiten der Krankenversicherung bestehen für S bis zum Ende seines Studiums? - Kann S in Szenario 1 bis zum Ende seines Studiums über V familienversichert sein? - Kann S in Szenario 2 bis zum Ende seines Studiums über V familienversichert sein? - Welche Folgen ergeben sich für S in den Szenarien 1 und 2, wenn er bis August 2023 über V familienversichert war? Freundliche Grüße Burkhard Küpper
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