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Bilanzierung,Ausschüttung

Der Jahresabschluss für 2020 einer GmbH wurde in 2022 aufgestellt und von den Gesellschaftern festgestellt. In 2022 wurde eine Ausschüttung aus dem Gewinnvortrag beschlossen. Die Ausschüttung erfolgte in 2022; die Kapitalertragsteuer wurde ebenfalls in 2022 bezahlt. Der Jahresabschluss für 2021 wird aktuell in 2023 erstellt. Muss oder kann die Ausschüttung (für 2020 im Beschlussjahr 2022) im Jahresabschluss 2021 als Verbindlichkeit an Gesellschafter gebucht werden (Minderung des EK, Erhöhung der Verbindlichkeiten an Gesellschafter bzw. Finanzamt) oder erfolgt die Buchung erst im Jahr 2022?
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