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SV/UV,Einfühlungsverhältnis

Folgender Sachverhalt stellt sich dar: Geplant ist die Probetätigkeit eines Bewerbers im Unternehmen in Verbindung mit einer Auslandsreise in die USA. Die Probetätigkeit soll unentgeltlich erfolgen. Die anfallenden Reisekosten für den Bewerber werden vom Unternehmer übernommen. Auf Grund der Reisezeit und der zu verrichtenden Tätigkeit beim Kunden selbst wird der Umfang für diese Probetage mindestens eine Woche bis zehn Tage andauern. Hintergrund: Der Unternehmer ist weltweit für seine Kunden unterwegs und ist mit der Wartung, Inbetriebnahme u.ä. großer Abfüllanlagen betraut. Aktuell liegt sein Tätigkeitsfeld bei seinen Kunden in den USA, weshalb er dem Bewerber auch konkret dort die Schwerpunkte seiner Arbeit näherbringen möchte. Der Bewerber steht aktuell in einem ersten Arbeitsverhältnis. Fragen: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung? Ist der Bewerber unfallversichert? Wie wird u.U. ein Beitrag an die Berufsgenossenschaft entrichtet, weil ja kein Entgelt gezahlt wird? Muss der Bewerber sozialversicherungsrechtlich gemeldet werden?
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