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L+F,Übertragung eines Betriebs,Bruchteilseigentum

Meine Frage richtet sich nach der Steuerbefreiung für die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs. Der Übergeber ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebs mit eigenen bewirtschafteten Flächen sowie einer Hofstelle, die mit einem Wohnhaus und einem Stallgebäude bebaut ist. Dieser Betrieb soll im Ganzen gegen vorbehaltenem Nießbrauch auf die Tochter übertragen werden. Die Hofstelle hat eine Flurnummer. Von dieser Flurnummer wurden unstrittig bereits 626 m² in das PV entnommen und 297 m² sind im BV verblieben. Nachdem für die Übertragung des privaten Teils der Hofstelle der Freibetrag nicht ausreicht, möchte der Übergeber zunächst den Anteil der Flurnummer, auf dem der entnommene Teil sich befindet, an die Ehefrau übertragen. Hierfür ist keine Vermessung vorgesehen. Im Notarvertrag soll ein Bruchteil angegeben werden, der übertragen wird an die Ehefrau, und in einem beiliegenden Plan soll eingezeichnet werden, welcher Teil der Hofstelle damit gemeint ist. Ist diese Handhabung schädlich für die Steuerbefreiung des betrieblichen Teils der Übertragung an die Tochter?
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