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Wir betreuen steuerlich eine Tischlerei in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG an der die Personen A und B zu je 50% beteiligt sind. Die Person A führt den Betrieb operativ, während die Person B nur als Investor auftritt. 1. Sachverhaltsdarstellung: Die Tischlerei A+B GmbH & Co. KG wurde im Jahre 2009 hauptsächlich von Person A gegründet. Dies erfolgt im Zuge der Einbringung des damaligen Einzelbetriebes von A in die Tischlerei A+B GmbH & Co. KG. Person B wurde in diesem Zuge als Investor aufgenommen und mit 50% beteiligt. An der Tischlerei Verwaltungs GmbH sind die Personen A und B ebenfalls zu je 50% beteiligt. Es besteht somit eine klassische GmbH & Co. KG mit den beteiligungsidentischen Gesellschaftern. Der Gesellschaftsvertrag der A+B Tischlerei GmbH & Co. KG sowie der entsprechenden Verwaltungs GmbH datieren aus dem Jahre 2009. Im Betriebsvermögen der A+B GmbH & Co. KG befindet sich ein betriebliches Grundstück und wird mit folgenden Buchwerten zum 31.12.2022 bilanziert werden: - Grund und Boden: 118.049,00 - Gebäude (Halle): 138.621,00 - Deckenlauftore: 1,00 - Aussenanlagen: 1,00 - Hofplasterung: 1,00 - Zaun: 1,00 - In diversen Besprechungen mit A+B wurden Szenarien erörtert, die es insbesondere dem Gesellschafter A ermöglichen soll, den Anteilsverkauf an der Tischlerei A+B GmbH & Co. KG steuerlich optimal zu gestalten und insbesondere zuvorderst die Begünstigungsvorschriften (§§ 16, 34 EStG) zu prüfen (einmalige ermäßigte Besteuerung bei Unternehmens-/ Anteilsverkauf, die für den 50%igen Anteilverkaufs an der Tischlerei A+B GmbH & Co. in Anspruch genommen werden könnte). Nun hat sich herausgestellt, dass der Erwerber die Finanzierung nicht vollständig über die Hausbank bewerkstelligen kann und es werden andere Alternativen geprüft: 2. Alternative Der Erwerber (hier: C genannt) kauft den Tischlereibetrieb bzw. die Kommanditanteile von der Gesellschaftern A und B ohne das betriebliche Grundstück, dass einen erheblichen Wert darstellt. Angedacht ist, dass der Erwerber C das betriebliche Grundstück dann aussschließlich vom Gesellschafter A pachten soll, so dass der Gesellschafter und Investor B dann ganz raus wäre. Das bedeutet, dass das betriebliche Grundstück dann von der A+B Tischlerei GmbH & Co. KG in das Vermögen des Gesellschafters A übergehen müsste und dieser das an den Erwerber C verpachtet. 3. Steuerliche Fragen 3.1. Muss die "Entnahme" des betrieblichen Grundstücks - welches sich im Gesamthandsvermögen der Tischlerei befindet immer zum Teilwert erfolgen? 3.2. Wenn ja, besteht für A trotzdem die Möglichkeit die Vergünstigungen der §§ 16, 34 EStG in Anspruch zu nehmen. A hat erfüllt die Voraussetzungen der §§ 16, 34 EStG, Stichwort Gesamtplan? 3.3. Bestehen andere steueroptimale Möglichkeiten den Verkauf der Tischlerei bzw. der Anteile zu gestalten, damit A am Besten für seinen hälftigen Anteil an der Tischlerei die §§ 16, 34 EStG in Anspruch zu nehmen? Investor B bleibt hier bei der steuerlichen Betrachtung aussen vor. Gruß Jens Klein
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