Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

GrdSt-Nutzung zu Wohnzwecken,Ferienhäuser,Ferienwohnungen,§ 249 Abs. 10 BefG

Ich beziehe mich auf das Bundesmodell (gerne können Sie natürlich Bezug nehmen auf etwaige andere Regelungen in anderen Bundesländern). Bitte teilen Sie einmal mit, ob Ferienhäuser den Begriff „zu Wohnzwecken“ erfüllen bzw. wie da die Abgrenzung ist. Wenn z.B. kurzfristige Vermietung (Regelfall bei Ferienhäusern) vorliegt und dies im Zuge eines Gewerbebetriebs, liegt dann automatisch Nutzfläche vor; sprich: Sachwertverfahren? Bei Privatpersonen meine ich, gibt es auch eine Abgrenzung bei Ferienhäusern (wenn nur kurzfristig vermietet, aber nicht selber nutzend, dann keine Wohnzwecke; wenn selber nutzend, dann schon; Ausnahme, wenn das Grundstück [z.B. witterungsbedingt] eine Nutzung zu Wohnzwecken nicht zulässt, dann ist der Begriff eh nicht erfüllt). Um eine Einschätzung/Konkretisierung wäre ich Ihnen dankbar, damit man einmal eine „klare Linie“ zur Abgrenzung hat.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen