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GoBD,Nummer

Nach den Feststellungen des Finanzamtes wurden für 2016 bei 3167 Rechnungen gesamt 185 Rechnungslücken und für 2017 festgestellt für 01 2017 bei insgesamt für 2017 2452 26 Rechnungsnummernlücken festgestellt. Der Mandant bilanziert. Das Finanzamt erläutert: "Das nicht dokumentierte/ protokollierte Löschen von erstellten Rechnungen stellt einen Mangel im Sinne der GOBD dar. Die Nachvollziehbarkeit wird hiermit nicht mehr gewährleistet." Die Buchhaltung der Jahre ist nicht zeitnah festgeschrieben worden. Es geht um die Jahre 2016-2018. 1. Läßt die neuerer Rechtsprechung nicht Rechnungsnummernlücken zu? Allein das mehrfache Vergeben von Rechnungsnunnern soll schädlich sein. 2. Gelten die GOBD für die o.a. genannten Zeiträume?
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