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Verzichtserklärung durch StB,Unerlaubte Rechtsberatung,§ 5 RDG

Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht können Sie mir ja auch bei einer berufsrechtlichen Frage weiterhelfen. Meine Mandantin ist eine gemeinnützige Stiftung. Einem Vorstandsmitglied steht durch Satzung die Erstattung von Aufwendungen zu. Die Höhe der Aufwendungen entspricht dem Übungsleiterfreibetrag und der Ehrenamtspauschale. Auf die Erstattung möchte er gerne im Rahmen einer Spende verzichten. Der Vorstand der Stiftung hat mich aufgefordert, die Verzichtserklärung zu formulieren. Ich (nur Steuerberater, kein Rechtsanwalt) befürchte, das dies eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen würde. Mit freundlichen Grüßen
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