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Ladekosten E-Auto,Bewertung Entnahmen/Einlagen,§ 6 Abs. 1 EStG

Unser Mandant ist Einzelunternehmer und besitzt einen betrieblichen Elektrowagen. Die dafür verbrauchten kWh wurden separat ermittelt, und er hat diese bisher mit dem Strompreis, den er an seinen Stromversorger zahlt, abgerechnet und bei sich in der Bilanz als Ausgabe angesetzt. Ab 2023 betreibt unser Mandant nun eine PV-Anlage bei sich auf dem Dach, und der daraus gewonnene Strom wird ebenfalls zum Laden des E-Autos genutzt, allerdings ist keine Aufteilung möglich, wie viel kWh tatsächlich über die PV-Anlage eingespeist und für den Ladevorgang genutzt wurden, oder wie viel davon über den eingekauften Strom lief. Die Frage ist nun, wie dieser Ladevorgang weiter abzurechnen ist. Kann weiter mit dem Strompreis gerechnet werden, den unser Mandant an seinen Stromversorger zahlt, oder muss eine genaue Aufteilung stattfinden? Kann ggf. auch geschätzt werden?
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