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Nachträgliche Änderung Darlehensvertrag,Zinserträge und Zufluss und Realisation,Darlehensgeber als Privatperson o. Gewerbetr.

Sachverhalt: Ein Darlehensgeber gibt ein Darlehen an eine GmbH. (Es handelt sich um fremde Dritte, keine nahestehende Personen, keine Gesellschafterbeziehung.) Zu den Zinsen wird vereinbart: Das Darlehen ist vom Auszahlungszeitpunkt an in seiner jeweiligen Höhe mit jährlich 2,5 % zu verzinsen. Die Zinsen sind nachträglich zur Zahlung fällig und werden am Ende eines Kalenderjahres, erstmals am 31.12. des Auszahlungsjahres in Rechnung gestellt. Die Zinsen werden wg. Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers nicht bezahlt. Durch eine nachträgliche Vereinbarung im Folgejahr werden die Zinsen bis zur Endfälligkeit des Darlehens gestundet. Fragen: Wie sind die nicht bezahlten Zinsen ertragsteuerlich (Einkommensteuer und Bilanz) zu behandeln, wenn – Variante 1: der Darlehensgeber eine Privatperson ist, § 11 EStG, Zufluss bei Stundung der Zinsen? – Variante 2: der Darlehensgeber eine GmbH & Co. KG ist, Bilanzierungsgrundsätze?
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