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Nießbrauch,Betriebsvermögen,Grundstück

Mein Mandant ist zu 50% Eigentümer von Grundbesitz (50% hat Ehefrau) welches teils zu betrieblichen Zwecken genutzt wird. Seine 50% wurden in der Bilanz / Eür aktiviert. Mit Notarvertrag vom 11.12.2018 hat er seine 50% seiner Tochter übertragen. Am 17.01.2022 hat der Notar einen Nachtrag verfasst. Es wurde rückwirkend zum Übergabezeitpunkt ein Nießbrauchsvorbehalt eingefügt. Mein Mandant hat nun mehr ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht am gesamten übertragenen Objekt. Ist dies so korrekt und ausreichend? Kann durch den Nießbrauch das Betriebsvermögen weiterhin bei ihm erfasst werden oder muss hier wegen der Übertragung eine Zwangsentnahme erfolgen?
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