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Grundsteuererklärung,Sachwertverfahren

Die Steuerpflichtigen besitzen Pflegeappartements in Pflegeheimen. D.h. Zimmer, die mit eingemen Bad, nicht jedoch mit eigener Küche ausgestattet sind. Frage: Ist eine Bewertung nach dem Bundesmodell für Grundsteuerzwecke nur dann nach dem Sachwertverfahren vorzunehmen, wenn es sich um ein Gesamtobjekt handelt oder kann ebenfalls ein einzelnes Zimmer nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, da es kein Wohneigentum darstellt?
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