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Unterbliebene Abführung der SV-Beiträge durch den Arbeitgeber,Nachholung des Abzugs beim Arbeitnehmer,Beitragslastverschiebung

Unsere Mandantin hat seit 9/2020 eine Mitarbeiterin mit einem Gehalt innerhalb der Midijob-Grenze, die auch in den SV-Beiträgen angewandt wurde. Ab 9/2021 begann die Mitarbeiterin einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob. In den Stammdaten wurde eine Mehrfachbeschäftigung berücksichtigt, nur nicht das SV-Brutto der weiteren Beschäftigung. Dadurch wurde in unserer Beschäftigung weiter die Midijob-Regel angewandt. Nun fiel mit der Oktober-Abrechnung auf, dass die Grenze von 1.300 € bzw. jetzt ab Oktober 1.600 € ab Beginn der 2. Beschäftigung bereits überschritten wurde. Daher möchten wir eine Nachberechnung ab 9/21 erstellen, bei der dann die Arbeitnehmerin die fehlenden Beiträge nachbezahlen müsste. Die Arbeitnehmerin meint nun, dass die Beiträge nur für die letzten drei Monate von ihr bezahlt werden müssen. Stimmt das wirklich?
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