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AAG Erstattung,Zusammenrechnung von Beschäftigten,juristische Person

Wir haben einen neuen Mandanten, der unter seiner Holding jeweils 4 UGs gegründet hat, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Hierdurch sagt, er dass Anspruch auf AAG-Erstattung hat. Ist das korrekt? Werden die Tochtergesellschaften nicht mit der Mutter-Holding zu einer Einheit zusammengefasst?
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