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Liquidation GmbH,Schlussbilanz

Liquidation einer GmbH Erfassung von Buchungsvorfällen nach Ablauf des Liquidationsjahres Wir betreuen seit vielen Jahren eine GmbH. Diese GmbH wird nun liquidiert. Der Sachverhalt wurde notariell an das Handelsregister übermittelt. Demnach beginnt das Liquidationsjahr am 1.1.2022 und endet am 31.12.2022. Der Jahresabschluss 2022 ist fertig. Frage 1 Im Jahr 2023 gab es aber noch Geschäftsvorfälle. Insbesondere fielen Kontoführungsgebühren an. Darüber hinaus in geringem Umfang diverse weitere Kosten. Insbesondere aber auch unsere Kosten für die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen 2022. Wie sind diese Kosten buchhalterisch zu erfassen? Wir würden sämtliche Sachverhalte noch im Jahr 2022 buchhalterisch erfassen. Ist dies korrekt? Frage 2 Wir würden auch die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen des Jahres 2023 noch im Jahr 2022 erfassen. Dies würden wir natürlich dem Finanzamt auch mitteilen. Ist dies korrekt ? In der Buchhaltung des Liquidationsjahres 2022 würden also alle Sachverhalte, die für die Buchhaltung und die Steuererklärungen und den Jahresabschluss von Relevanz sind erfasst. Frage 3 In unserem Fall wird insgesamt ein Gewinnvortrag ausgewiesen werden. Nach Erhalt der Steuerbescheide würden wir beim Finanzamt eine Kapitalertragsteuer Anmeldung abgeben. In dieser würde die Ausschüttung des Stammkapitals an die Gesellschafter erfasst. Weiter würde die Auszahlung des Gewinnvortrages an die Gesellschafter erklärt. Die Zahlungen würden dann von der Gesellschaft veranlasst. Ist dies korrekt ? Frage 4 In diesem Fall existiert auch noch eine Kapitalrücklage. In diese Kapitalrücklage haben später eintretende Gesellschafter Beträge einbezahlt Die Gründungsgesellschafter hatten hierzu keine Zahlungen geleistet. Nach unserem Verständnis wird die Kapitalrücklage nun im prozentualen Anteil der Beteiligungsprozentsätze an die einzelnen Gesellschafter ausbezahlt. Auch die Gründungsgesellschafter erhalten also Beträge, obwohl sie selbst keine Zahlungen in die Kapitalrücklage geleistet haben. Ist dies korrekt? Frage 5 Nach der Ausschüttung und Auszahlung des Stammkapitals wird ein Notartermin vereinbart. Der Notar teilt dem Richter die Löschung mit. Der Registerrichter wird beim Finanzamt nachfragen. Von dort erhält er die Zustimmung zur Löschung. Die Gesellschaft wird dann final im Handelsregister gelöscht. Ist dies zutreffend? Frage 6 Wir gehen davon aus, dass sowohl der Notar als auch das Registergericht noch Rechnungen stellen. Diese müssen noch von dem Bankkonto bezahlt werden. Wir würden in den Liquidationsabschluss zum 31.12.2022 hierfür eine kleine Rückstellung bilden. Ist dies korrekt? Frage 7 Obwohl die Gesellschaft dann gelöscht ist, gehen wir davon aus, dass der Liquidator noch berechtigt ist, über das Bankkonto zu verfügen, um die Rechnungen von Notar und Registergericht bezahlen zu können. Die Bank würde die Weisungen also insoweit noch annehmen. Ist dies korrekt? Frage 8 Sofern ein geringes Guthaben auf dem Bankkonto verbleibt, würde dies an den Liquidator überwiesen. Er kann dies verwenden, um seiner Aufbewahrungsverpflichtung nachzukommen. Dies werden einige wenige Euro sein. Ist diese Handhabung korrekt? Frage 9 Das Bankkonto würde dann gelöscht. Die Bank nimmt den Auftrag hierzu noch vom Liquidator an, obwohl die Gesellschaft selbst im Handelsregister bereits gelöscht ist. Ist dies zutreffend?
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