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Sozialversicherungspflicht,mitarbeitende Alleingesellschafterin,Fremdgeschäftsführer

Ich betreue eine GmbH, die zu 100 % dem Gesellschafter-Geschäftsführer (Vater) gehörte. Der Vater war von der Sozialversicherung befreit. Zum 7.1.2023 hat die Tochter den GmbH-Anteil (100 %) gekauft. Der Ehemann der Tochter (jetzt Gesellschafterin 100 %) ist Geschäftsführer. Die Gesellschafterin hat einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt von 5.000 €. Der angestellte Ehemann ist Geschäftsführer (Gehalt brutto 7.000 €) und leitet die Firma. 1. Frage: Muss die Gesellschafterin die Sozialversicherungsfreiheit beantragen, oder kann die Gesellschafterin auch weiterhin in der Sozialversicherung versichert bleiben und somit Rentenansprüche usw. erwerben? 2. Frage: Könnte die Gesellschafterin die Sozialversicherungsfreiheit beantragen, obwohl sie die Geschäfte nicht leitet, sondern ihr Ehemann (der Geschäftsführer) für die GmbH sämtliche Geschäfte abwickelt und die Gesellschafterin nur übliche Bürotätigkeiten erbringt? 3. Frage: Könnte sich der Geschäftsführer (Ehemann) von der Sozialversicherung befreien lassen, da er sämtliche Geschäfte für die GmbH abwickelt?
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