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Sonstige,Kaufpreisaufteilung,Gutachten

Ein Mandant plant, ein Objekt mit aufstehendem Gebäude zu kaufen. Das Gebäude beinhaltet einen Wohnteil zur Selbstnutzung, vermietete Wohnungen und einen großen Scheunen-/Stallbereich. Der Verkäufer möchte im Kaufvertrag nur einen Gesamtkaufpreis ausweisen. Der Scheunenbereich soll zur Pferdezucht (keine Liebhaberei) verwendet werden. Der Scheunenbereich macht nach Fläche den größten Teil des Gebäudes aus. Es handelt sich also um ein Gebäude mit hallenartigen Teilen. Nach der Anleitung des BMF zur Arbeitshilfe für Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises ist diese Arbeitshilfe bei hallenartigen Gebäuden nicht anzuwenden. (Es dürfte sich auch nicht um ein gemischt genutztes Gebäude mit gewerblicher Nutzung von mehr als 50 % handeln.) Dazu kommt, dass ein Teilbereich des Gebäudes einen Brandschaden aufweist. Frage: Wie erfolgt in solchen Fällen die Aufteilung des Gesamtkaufpreises? Muss dies durch ein Gutachten erfolgen, oder gibt es dafür Berechnungshilfen? Oder ist doch die Arbeitshilfe des BMF standardmäßig anzuwenden (dass diese umstritten ist, soll hier nicht Gegenstand Ihres Gutachtens sein)?
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