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Auslagenersatz,Betriebsausgabe,§ 4 Abs. 4 EStG

GmbH 2 (50 % Gesellschafter A/50 % Gesellschafter B) kauft auf ihren Namen und ihre Rechnung für GmbH 1 (33 % Gesellschafter A/33 % Gesellschafter B/33 % Gesellschafter C) ein, und GmbH 1 besitzt nur einen selber erstellten Auslagenbeleg mit Kopien der Originalrechnung ausgestellt auf GmbH 2. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht zwischen den beiden GmbHs. Kann GmbH 1 diese Auslagen als Betriebsausgabe berücksichtigen, oder benötigt sie eine Rechnung von GmbH 2?
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