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Überbrückungshilfe,Schlussrechnung,Verbund

Es handelt sich um eine GmbH, deren Gesellschafter zu 100% ein gemeinnütziger Verein ist. Die GmbH hat Coronahilfen beantragt und erhalten, der Verein hat keine Hilfen beantragt. Der Verein unterhält keinen bzw. nur einen sehr geringen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Muss in der Schlussabrechnung von einem verbundenen Unternehmen ausgegangen werden? Vielen Dank
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