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Forderungen eines Fremdgläubigers,Rangrücktritt

Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreuen eine GmbH (A-GmbH), bei der zur prüfen ist, ob Insolvenzantragsgründe vorliegen und somit die Überschuldung zu prüfen ist. Beide Gesellschafter (Privatperson(=M) 50%/ S-GmbH 50%) haben bereits zu Darlehen qualifizierte Rangrücktrittserklärungen abgegeben, die somit kapitalersetzend sind und in der Überschuldungsbilanz nicht als Fremdkapital zu berücksichtigen sind. Jetzt soll für weitere Verbindlichkeiten aLuL der A-GmbH gegenüber der S-GmbH ein Rangrücktritt erklärt werden, damit diese Verbindlichkeiten auch kapitalersetzend sind. Im Gegenzug soll der Vater des Gesellschafters "M" in gleicher Höhe (wie die Verb. ggü. der S-GmbH) auch ein Darlehen an die A-GmbH geben und hierfür Rangrücktritt erklären. Frage: 1. Wird dieses Darlehen des Vaters von M dann auch nicht mehr in der Überschuldungsbilanz als "Schuld" qualifiziert? Bisher habe ich immer nur von kapitalersetzenden Darlehen der Gesellschafter gehört? 2. Sind für dieses Darlehen besondere Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Rangrücktritt notwendig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen S. Römer
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